Online-Bestandserfassung des CVNRW

Wie vom Beirat beschlossen und in den Vorjahren bereits gehandhabt, wird die Bestandserfassung auch in 2021 wieder mit den „personenbezogenen Daten" erfolgen und zwar im Zeitraum 01.01. bis 30.04.2021.

Mit dem Stichtag 30.04.2021 muss die Datenerfassung abgeschlossen werden, da auch der Deutsche Chorverband inzwischen den Abschluss per Stichtag beschlossen hat!

Der Sängerkreisvorstand bittet die Verantwortlichen für die Bestandserfassung die Online-Meldung zeitnah abzuschließen

Vorab herzlichen Dank für die Unterstützung!

  • Bestandserfassung:
    Homepage des CVNRW 
    LOGIN KREIS/CHOR auswählen; oder über diesen Link.
    Als Benutzer die Mitgliedsnummer des Chores eingeben und als Passwort das von der Geschäftsstelle vergebene Passwort.
    Anschließend den Button Start wählen. Nach Korrektur der Angaben zum Verein/Chor usw. jeweils Bestätigung der Angaben durch Weiter
  • Bevor Sie den internen Bereich verlassen oder nach einem neuen Login können Sie weitere Angaben zu ihrem Chor einpflegen oder nur im internen Bereich angebotene Downloads abrufen
    • Kontaktdaten
      Nach Befüllen dieses Menüpunktes werden die Kontaktdaten auf der Homepage unter Chöre hinter Ihrem Chornamen als Info-Button angezeigt. Sollten Sie einmal Ihr Passwort für den internen Bereich vergessen haben, wird eine Mail an die darin angegebene Mail-Adresse verschickt (Die Briefpost muss also nicht erst abgewartet werden) Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass ihr Chorname auch hier richtig eingetragen ist. 
    • Chor Vita  
    • Chor Bild ändern 
    • Termine
      Hier besteht die Möglichkeit, eigene Termine auf die Homepage des CV NRW zu bringen·
    • Downloads 
    • Start
  • Änderungen in den Vorständen, Chorleitungen, Anschriften usw. können ganzjährig geändert werden. 
  • Änderungen der Chornamen sind über die Geschäftsstelle des CVNRW zu beantragen.

 

Ausrichtung der Kreissängertage und Kreissängerjugendtage in den Jahren 2021 und später

Der Vorstand des Sängerkreises Bigge-Lenne e.V. sucht auch für die kommenden Jahre ausrichtende Chöre für die Kreissängertage und Kreissängerjugendtage
Als Termin für die Jahreshauptversammlung ist seit Jahren der 2. Samstag im März festgelegt. Die Einladungen werden durch den Kreisgeschäftsführer per Email allen Mitgliedschören zugestellt.
Jeder angeschlossene Chor sollte pro angefangene aktive 25 Chormitglieder je einen Delegierten entsenden.

Vor Beginn des Kreissängertages sind die Delegierten der Sängerjugend unseres Sängerkreises (dies sind Mitglieder aus den Kinder- und Jugendchören sowie Kinder und Jugendliche aus den Erwachsenenchören [bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres]) zum Kreis-Sänger-Jugendtag eingeladen, der in der Regel um 13:00 Uhr beginnen soll. Die Delegierten des Kreissängerjugendtages sind anschließend ebenfalls zum Kreissängertag eingeladen.

Für den Kreissängerjugendtag sollte ein gesonderter Raum zur Verfügung stehen, damit die Jugend-Versammlung nicht durch die Anreise der Delegierten des Kreissängertages gestört wird. Hier werden in der Regel Nebenräume von Hallen, z.B. Speisesäle o.ä. genutzt. (Raum für bis zu 40 Personen)

Zum Kreissängertag, der meistens und 14:30 Uhr beginnt, werden jährlich ca. 200 Delegierte eingeladen. Zeitbedarf in der Regel eineinhalb bis zwei Stunden.

Der ausrichtende Chor übernimmt die musikalische Begrüßung durch Liedbeiträge sowie die musikalische Gestaltung des Totengedenkens und die Bewirtung der Mitgliederversammlung.

Raumbedarf: Saal für ca. 200 Teilnehmer, Raum für den Kreissängerjugendtag bis zu 40 Teilnehmer, ggf. Probenraum für den Chor des Jahres zum Einsingen

Ausreichend Parkraum in angemessener Entfernung zum Versammlungsraum. 

Gewünschte Technik: Lautsprecheranlage mit zwei Mikrofonen, Beamer und Leinwand

Der Sängerkreisvorstand unterstützt natürlich bei der Vorbereitung und Ausrichtung.

Interessierte Chöre, die bereit sind, in den kommenden Jahren einen Kreissängertag auszurichten setzen sich bitte mit einem Mitglied des Sängerkreisvorstandes in Verbindung.


 

Informationen zu GEMA-Anmeldungen für Mitgliedschöre des ChorVerbandes NRW e.V.

Video zur GEMA-Meldung

Der Deutsche ChorVerband hat mit der GEMA einen neuen Gesamtvertrag für seine Mitgliedsverbände und –vereine abgeschlossen, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Damit sind einige Änderungen verbunden.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  1. Ab sofort ist ausschließlich das neue Anmeldeformular der GEMA zu nutzen. Sie finden dies nebst Ausfüllhinweisen auf unserer Homepage an gewohnter Stelle.
  2. Die schwierige Abgrenzung zwischen chorischen und geselligen Veranstaltungen wurde vereinfacht. Alle Veranstaltungen, bei denen der Chor selbst oder mindestens ein Mitgliedschor singt, gelten als chorische Veranstaltungen. Dementsprechend sind alle Veranstaltungen, bei denen keine chorischen Darbietungen erfolgen und Musikwiedergabe durch Dritte stattfindet, gesellige Veranstaltungen.

Die Mitglieder melden ab sofort sämtliche Veranstaltungen innerhalb der Frist von 8 Tagen nach Stattfinden an den CV NRW e.V. Das Formular beinhaltet einen Teil für konzertante Veranstaltungen („1. Chorische Veranstaltungen“) und einen Teil für gesellige Veranstaltungen („2. Musiknutzungen von Chören für gesellige Veranstaltungen“). Im Unterschied zum bisherigen Verfahren erfolgt die Meldung für gesellige Veranstaltungen ab sofort nach Stattfinden über den CV NRW e.V. Die Rechnungslegung erfolgt weiterhin an den Veranstalter.

  1. Verspätete Meldungen, die nicht mehr über den Gesamtvertrag abgerechnet werden können, gehen nicht mehr an den Chor zurück, sondern werden von uns mit dem Vermerk „Abrechnung an Verein/Chor“ an die GEMA weitergeleitet.
  2. Für die Musiknutzung im Internet (Hörbeispiele, Konzertmitschnitte etc.) gilt ab sofort der Tarif VR-OD 10. Eine Lizensierung ist nur direkt bei der GEMA möglich. Bei Angabe Ihrer DCV-Mitgliedsnummer wird ein Rabatt in Höhe von zurzeit 20 % gewährt.

Formulare und weitere Informationen finden Sie an gewohnter Stelle unter:

https://www.cvnrw.de/index.php?id=gemadownload

 

 


 

Am 11.01.2018 ist der Ehrenvorsitzende des Sängerkreises Bigge-Lenne e.V., Jürgen Kötting,
im Alter von 78 Jahren verstorben.

Eine Stimme, die uns vertraut war, schweigt. Ein Mensch, der immer für uns da war, ist nicht mehr. Er fehlt uns. Was bleibt, sind dankbare Erinnerungen, die uns niemand nehmen kann. Unser aufrichtiges Beileid gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.
Das Seelenamt wird am Samstag, den 20. Januar 2018 um 11:00 Uhr in der St. Dionysius Pfarrkirche zu Kirchhundem-Rahrbach stattfinden, anschließend die Urnenbeisetzung. Es wird gebeten von Beileidsbekundungen am Grabe Abstand zu nehmen.
Der Sängerkreis hat für den Verstorbenen den beigefügten Nachruf zur Information aller Sängerinnen und Sänger verfasst.

 


 

Ehrungsbestimmungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.